Betreuungsbehörde

Die Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung auf Zeit. Die Betreuerin oder der Betreuer haben festgelegte Aufgaben wie zum Beispiel die Vermögenssorge oder die Gesundheitsfürsorge zu erledigen.

Welcher Personenkreis ist davon betroffen?
"Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung angeordnet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen." (§ 1896 BGB)

Das betrifft alte Menschen, die zum Beispiel aufgrund seniler Demenz Unterstützung benötigen, aber auch junge Menschen, die nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern.

Wie kann ich eine Betreuung vermeiden?

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.

Ehegatten oder volljährige Kinder dürfen Sie nur vertreten, entweder als gerichtlich bestellter Betreuer oder mit gültiger Vollmacht.
Eine Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson in einer sogenannten Vorsorgevollmacht als rechtlichen Vertreter einsetzen.