Bildung und Teilhabe (BUT)

Anspruchsberechtigte

 

Was muss ich noch wissen?

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre beantragt werden. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kita bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird. Berufsschülerinnen und -schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe können nur für den Bezugszeitraum von Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder SGB XII gewährt werden. Nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums ist ein neuer Antrag zu stellen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden bis zum Ende des Monats gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

Erstattungsfähige Kosten müssen durch Zahlungsbelege entsprechend nachgewiesen werden (z.B. Quittungen oder Kontoauszüge). Aus den hier eingereichten Unterlagen muss insgesamt hervorgehen, welche Kosten, für welche Leistung, in welchem Zeitraum, für welche Person fällig geworden sind.

Die Leistungen werden mit Ausnahme der Leistungen des Schulbedarfspakets und der Kosten für die Schülerbeförderung z.B. durch einen Gutschein erbracht oder direkt an den Anbieter überwiesen.