Wichtige Informationen, für die ukrainischen Staatsangehörigen die im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) sind.
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Informationen zum neuen Einbürgerungsrecht (Staatsangehörigkeitsgesetz)Wenn Sie Interesse an einer Einbürgerung haben, können Sie sich hier direkt zu einer Infoveranstaltung anmelden.